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Wenger-Storen Montage, Service, Reparaturen, Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WENGER Storen GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der WENGER Storen GmbH, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote erfolgen schriftlich und sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte zustande.

 

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
Für technische Ausführung, Materialbeschaffenheit sowie Produkteigenschaften sind die Angaben der jeweiligen Hersteller (z. B. technische Datenblätter, Pflege- und Bedienungshinweise) massgebend.

 

4. Technische Änderungen
Technische Änderungen, Modellanpassungen oder Generationenwechsel bleiben vorbehalten, sofern Funktion, Qualität und Zweck gleichwertig bleiben.
Dies gilt insbesondere bei Nachbestellungen oder Ersatzlieferungen.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen


5.1 Allgemeines
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Preises gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung. Massgebend ist der effektiv ausgeführte Leistungs- und Lieferumfang.
Barrückbehalte sind nicht zulässig. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zulasten des Kunden.

 

5.2 Zahlungskonditionen
Vorbehältlich einer Bonitätsprüfung gelten folgende Zahlungskonditionen:

Aufträge bis CHF 2'000.–
–    Zahlung 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.

Aufträge ab CHF 2'000.–
–    50 % Anzahlung bei Bestellung der Produkte.
–    Bis zu 90 % je nach Ausführungsstand.
–    Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung.

Aufträge über CHF 20'000.–
–    30 % Anzahlung bei Vertragsabschluss als Beitrag an Material- und Produktionskosten.
–    Weitere Teilzahlungen gemäss Ausführungsstand.
–    Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung.

Die Zahlungsfristen gelten als Verfalltage.

 

5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 6 % p.a. sowie weiterer Schaden geltend gemacht werden.
Eine Mahnung ist für den Eintritt des Verzugs nicht erforderlich.
Teilrechnungen bleiben vorbehalten.

 

5.4 Anerkennung des vereinbarten Preises
Das angenommene Angebot gilt als Anerkennung des vereinbarten Preises im Sinne von Art. 82 SchKG.

 

6. Zusatzleistungen und Mehrarbeit
Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Ausführung als notwendig oder gewünscht erweisen, werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
Dies gilt insbesondere bei unvorhersehbaren baulichen Gegebenheiten, Massabweichungen oder Änderungen des Montageuntergrunds.

 

7. Termine und Ausführung
Ausführungstermine werden nach bestem Wissen vereinbart.
Fristen beginnen, sobald alle für die Ausführung relevanten Angaben (z. B. Masse, Farben, Freigaben) vollständig vorliegen.
Verzögerungen infolge Wetter, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der WENGER Storen GmbH begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass:
–    der Zugang zum Montageort gewährleistet ist
–    notwendige Anschlüsse (z. B. Strom) vorhanden sind
–    der Montageuntergrund tragfähig ist
–    keine verdeckten Leitungen (z. B. Strom, Wasser) gefährdet werden
Gerüste, Hebebühnen oder spezielle Zugangshilfen sind – sofern nicht anders vereinbart – bauseits bereitzustellen.
Zusätzlicher Aufwand infolge fehlender Mitwirkung oder erschwerter Bedingungen wird nach Aufwand verrechnet.

 

9. Montagebedingungen
Die Montage erfolgt in der Regel in einem Arbeitsgang, bei Bedarf in mehreren Etappen.
Mehraufwand infolge bewohnter Räume, Arbeitsunterbrüchen, Nichteinhaltung von Mass- oder Toleranzvorgaben durch Dritte oder unvorhersehbarer Umstände wird separat verrechnet.
Elektroanschlüsse und elektrische Zuleitungen sind bauseits bereitzustellen.
Für Schäden infolge nicht gemeldeter Unterputzleitungen wird keine Haftung übernommen.

 

10. Material und Produkte
Es werden Produkte und Materialien gemäss Offerte oder gleichwertige Alternativen verwendet.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Glanzgrad oder Stoffbeschaffenheit gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.
Bei Nachlieferungen oder Reparaturen können Farb- und Materialabweichungen nicht ausgeschlossen werden.

 

11. Abnahme
Nach Abschluss der Montage oder Lieferung wird das Werk gemeinsam abgenommen. Der Kunde hat das Werk unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe schriftlich zu rügen. Ohne schriftliche Mängelrüge innerhalb dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich zu melden.

 

12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR). Die Rechnung gilt als Garantienachweis.
Soweit Hersteller für gelieferte Produkte (z. B. Antriebe, Tücher, Steuerungen) eigene Garantiebedingungen gewähren, leitet die WENGER Storen GmbH diese Garantien an den Kunden weiter. Massgebend sind in diesem Fall die jeweiligen Herstellerbedingungen. Eine weitergehende Haftung der WENGER Storen GmbH aus Herstellergarantien wird ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge:
–    unsachgemässer Bedienung oder Nutzung
–    mangelnder Wartung oder Pflege
–    Sturm, Hagel, Schnee, Eis oder Vereisung
–    natürlicher Abnutzung oder Alterung
–    Eingriffen oder Reparaturen durch Dritte
Bei Lieferungen ohne Montage beschränkt sich die Gewährleistung auf das Material.

 

13. Haftung
Die Haftung der WENGER Storen GmbH ist soweit gesetzlich zulässig auf Schäden beschränkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Nutzungsausfall wird ausgeschlossen.

 

14. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WENGER Storen GmbH.

 

15. Datenschutz
Die WENGER Storen GmbH erhebt und bearbeitet Personendaten (Name, Adresse, Kontaktangaben, Auftragsdaten) ausschliesslich zur Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkorrespondenz.
Die Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Anfragen sind schriftlich an die WENGER Storen GmbH zu richten.

 

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der WENGER Storen GmbH, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

17. Stornierung und Auftragsrücktritt
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Kunden gelten folgende Regelungen:
–    Vor Produktionsauftrag / Bestellung beim Hersteller: Keine Kosten, sofern kein Aufwand entstanden ist.
–    Nach Produktionsauftrag / Bestellung: 30 % des Auftragswertes als Bearbeitungs- und Materialaufwandsentschädigung, mindestens jedoch die effektiv angefallenen Kosten.
–    Nach Lieferung der Produkte: 60 % des Auftragswertes, zuzüglich allfälliger Lager- und Rücksendekosten.
–    Nach Montagebeginn: Der vollständige Auftragswert ist geschuldet.
Bei Sonderanfertigungen (massgefertigte Produkte) ist eine Stornierung nach Produktionsauftrag grundsätzlich ausgeschlossen. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den geschuldeten Beträgen verrechnet.

 

18. Referenzen und Fotodokumentation
Die WENGER Storen GmbH ist berechtigt, ausgeführte Projekte fotografisch zu dokumentieren und diese Aufnahmen für Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Drucksachen), sofern keine Personen abgebildet sind und keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden möglich sind.
Wünscht der Kunde eine vollständige Vertraulichkeit, ist dies schriftlich vor Auftragsabschluss mitzuteilen.

 

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